AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | IGW Ingenieurgesellschaft Weferlingen mbH

Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.


§ 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Fertigungsaufträgen für funktionsfähigen Prototypen an die IGW Ingenieurgesellschaft Weferlingen mbH (nachfolgend: IGW mbH) ist. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen von IGW mbH mit dem Auftraggeber über Fertigungsaufträge für funktionsfähige Prototypen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IGW mbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn IGW mbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(2) Die Identität von IGW mbH ist: IGW Ingenieurgesellschaft Weferlingen mbH, Platz der Jugend 5, 39356 Weferlingen, Deutschland, Tel.: +49 39061 983-0 , Fax: +49 39061 983-133, E-Mail: , Homepage: www.igwmbh.de, Geschäftsführung: Herr Hans-Joachim Kaiser, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE198060138, Steuernummer: 105/106/02469, Amtsgericht Stendal HRB 111110

(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss/Rücktrittsrecht

(1) Der Vertragsschluss erfolgt generell in deutscher Sprache. Die Beauftragung von IGW mbH wird wie folgt durchgeführt:

Der Auftraggeber übermittelt IGW mbH die erforderlichen Druckdateien im 3-D-Datenformat oder 2D Zeichnung eines nachzudruckenden Erzeugnisses. IGW mbH prüft die Unterlagen und erstellt ein verbindliches Angebot per Post, E-Mail oder Fax. An das Angebot ist IGW mbH 30 Tage gebunden. Mit fristgemäßer Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande. 




IGW mbH schickt daraufhin dem Auftraggeber einen erstellten Auftrag per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers einschließlich dieser AGB enthalten ist und die der Auftraggeber ausdrucken und/oder abspeichern und/oder mit der E-Mail archivieren kann. Der Vertragstext wird von IGW mbH unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(2) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen

Aufträge die sich auf das Herstellen von Bauteilen beziehen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist oder deren Herstellung und/oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird IGW mbH ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein Vertragsschluss erfolgt, kann IGW mbH, wenn es die Illegalität erst nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt ergänzend.

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§ 3 Lieferzeiten, Lieferorte

(1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von IGW mbH abhängen. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens IGW mbH eine frühzeitige Mitteilung. 

(2) Falls der Auftraggeber die Herstellung zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden. 

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die IGW mbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von IGW mbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat IGW mbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen IGW mbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird IGW mbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IGW mbH nur berufen, wenn IGW mbH den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(5) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.

(6) IGW mbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.

(8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von IGW mbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von IGW mbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist IGW mbH zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder Sicherheitsleitung abhängig machen.

(10) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist IGW mbH berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

(11) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: IGW mbH liefert nicht in die USA, Japan und China.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von IGW mbH.

§ 5 Preise und Versandkosten, Abholung

(1) Alle Preise, die von IGW mbH angegeben werden, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn es liegt ein Tatbestand der Umsatzsteuerbefreiung vor.

(2) Der Versand der Ware erfolgt per Paketdienst. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt IGW mbH die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.

(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald IGW mbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

Die Versendung ist mit einem Warenwert bis zu 500,00 € versichert. Wünscht der Auftraggeber die Absicherung höherer Versicherungssummen, muss er dies angeben.

(6) Falls Abholung der Ware durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.

§ 6 Preise/Zahlungsmodalitäten

(1) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von IGW mbH abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.

(2) Die Zahlung kann im Wege der getroffenen Vereinbarungen erfolgen. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung und den vereinbarten Zahlungsfristen.

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Herstellung von Produkten übermittelten Daten und/oder Zeichnungen dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch IGW mbH keine Rechte Dritter (insb. aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

(2) Der Auftraggeber stellt IGW mbH von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von IGW mbH, bezüglich derer IGW mbH auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen dem Auftraggeber hat.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, IGW mbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei IGW mbH gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber überträgt IGW mbH– sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insb. aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, ggf. das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung bei Referenzen auf der Internetseite).

(5) Ist sich der Auftraggeber nicht sicher, ob sein Auftrag gegen Schutzrechte Dritter verstößt, kann er über die Kontaktaufnahme bei IGW mbH einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und/oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Prüfung zu einem Pauschaltarif beauftragen. Diese Leistung wird von IGW mbH ausschließlich vermittelt, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Rechtsanwalt zustande. 

§ 8 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz

(1) IGW mbH verwendet die persönlichen Daten der Auftraggeber ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt IGW mbH dem Auftraggeber die von IGW mbH gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung und Informationssicherheitsleitlinie von IGW mbH verwiesen. 

(2) IGW mbH veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner Dienstleistungen. Dies erfolgt aber nur bei ausdrücklich erteilter Erlaubnis durch den Auftraggeber auf Nachfrage. Diese Erlaubnis ist jederzeit schriftlich widerruflich.

(3) IGW mbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail und/oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen. Der verschlüsselte Versand über eine Online-Plattform bietet daher den sichersten Schutz.


§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie, Reklamation

(1) IGW mbH haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in § 10.

(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate beschränkt.

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom IGW mbH gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

(4) IGW mbH prüft sowohl bei der klassischen Beauftragung die Machbarkeit des Auftrags. Ist diese nicht gegeben, weist IGW mbH darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In Grenzfällen, in denen die Machbarkeit möglich ist, aber z.B. das Bauteil unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist IGW mbH den Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl die Herstellung, kann er wegen des Umstandes, auf den IGW mbH hingewiesen hat, keine Gewährleistungsrechte beanspruchen.

(5) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich des Materials auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt IGW mbH ebenfalls eine geringe Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine Zusicherung abgegeben.

(6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,

a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insb. §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist; 

b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung gegenüber IGW mbH schriftlich angezeigt hat. 

 


(7) Sofern der Kunde die Löschung der IGW mbH übermittelten 3D Daten fordert, erlöschen mit Löschung dieser Daten auch Gewährleistungsrechte des Kunden.

§ 10 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IGW mbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IGW mbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IGW mbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit IGW mbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit IGW mbH und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt und werden ausgeschlossen.

§ 11 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann IGW mbH als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung gefertigten Erzeugnisse zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass IGW mbH größere Ersparnisse hatte.

§ 12 Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von IGW mbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

(3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.



§ 13 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Leistungen von IGW mbH bei Fertigungsaufträgen stets aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.

§ 14 Verhaltenskodizes

Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist IGW mbH darauf hin, dass IGW mbH sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat. 

§ ​15 Streitbeilegungsplattform der EU

Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse von IGW mbH:  

§ ​16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen IGW mbH und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und IGW mbH der Sitz von IGW mbH.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

 

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